Christen setzen sich aufgrund der Weisung Jesu (Mt.18,1-5) dafür ein: „Kinder haben weltweit das Recht auf Schutz“

Kinderschutz steht in St. Matthäus Vach an erstert Stelle!

Kinderschutz steht für die christliche Gemeinde von St. Matthäus Vach an erster Stelle!

Kinderschutz

Die Evang. luth. Kirchengemeinde St. Matthäus Vach nimmt im dem Jahr 2023 besonders die Schutzrrechte von Kindern in den Blick. Angefangen wurde mit dem ökum. Gottesdienst der Sternsinger am 6.1.2023, bei dem das Thema „Kinderschutz“ im Mittelpunkt stand. Folgendes wurde als Aufgabe der Christinnen und Christen festgehalten:

Kinder haben das Recht auf Schutz

  • vor Diskreminierung

  • der Intimsphäre

  • vor Schädigung durch Medien

  • vor wirtschaftlicher Ausbeutung

  • vor Drogen

  • vor sexueller Gewalt

  • vor Ausbeutung jeglicher Art

  • in Flucht- und Kriegssituationen

  • vor körperlicher Gewalt

  • vor psychischer Gewalt

     

Als christliche Gemeinde wollen wir aufstehen für den Schutz von Kindern – hier bei uns und weltweit. Wir wollen uns für alle Kinder stark machen, damit sie frei und sicher spielen können. Wir setzen uns dafür ein, dass Kinder keine Angst haben müssen, dass sie nicht ausgebeutet und missbraucht werden und dass sie vor jeder Form von Gewalt geschützt werden. Wir tragen die Ängste und Sorgen aller Kinder vor Gott- aber auch hinaus in die Welt der Erwachsenen, die für Kinder und Jugendliche da sein wollen. Dieses Bemühen soll die Menschen daran erinnern, dass es wichtig ist, über alle Ängste zu reden, damit etwas dagegen getan werden kann. Wir sollten uns immer wieder daran erinnern, dass Kinder niemals ganz allein sind. Nicht zuletzt haben wir auch Jesus auf unserer Seite, der den Erwachsenen immer und immer  wieder zuruft: Stellt die Kinder in eure Mitte, schützt sie vor allen Gefahren, seid für sie da, seht ihre Ängste und Nöte und lindert sie. Tut ihnen kein Leid an! Alles, was ihr diesen Kleinen tut, das tut ihr mir! (Mt 18,1-5)

In christlicher Verbundenheit

Markus Pöllinger

Pfarrer von St. Matthäus Vach

UN-Kinderrechtskonvention

Am 20. November 1989 haben die Vereinten Nationen die Kinderrechte in einer Konvention festgelegt. Sie gelten für alle Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion oder politischer Anschauung. Fast alle Staaten dieser Welt haben sich dazu verpflichtet, die Kinderrechte umzusetzen, so auch Deutshcland. Gleichzeitig müssen die Staaten dafür sorgen, dass die Kinderrechte auch eingehalten werden.

Kinderschutzkonzepte der Kindertageseinrichtungen

folgen demnächst!

Jugendschutz

Prävention von sexualisierter Gewalt

2003 entstand das Aktionsprogramm der Evangelischen Jugend in Bayern „Bei uns nicht!“ zur Prävention von sexualisierter Gewalt. Ein darauf aufbauendes Schutzkonzept wurde 2017 entwickelt. Das Referat „Prävention von sexualisierter Gewalt“ berät und begleitet zum Thema. Es entwickelt das Aktionsprogramm und das Schutzkonzept weiter und ist verantwortlich für die Aus- und Weiterbildung von Vertrauenspersonen und Mitarbeitenden der Evang. Jugend in Bayern zum Thema Prävention.

Bei Fragen zu Prävention (u.a. Erstellung von Schutzkonzepten), Intervention und institutioneller Aufarbeitung wenden Sie sich bitte an die Fachstelle für den Umgang mit sexualisierter Gewalt in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern: aktiv-gegen-missbrauch.bayern-evangelisch.de

Evangelische Jugendarbeit lebt durch Beziehungen von Menschen miteinander und mit Gott. Vertrauen soll tragfähig werden und bleiben. Es darf nicht zum Schaden von Kindern und Jugendlichen ausgenutzt werden.

  • Ich verpflichte mich alles zu tun, dass bei uns in der evangelischen Jugendarbeit keine Grenzverletzungen, sexuelle Übergriffe und sexueller Missbrauch möglich werden.
  • Ich nehme die individuellen Grenzempfindungen der Mädchen und Jungen, Kinder und Jugendlichen wahr und ernst.
  • Ich beziehe gegen sexistisches, diskriminierendes, rassistisches und gewalttätiges verbales und nonverbales Verhalten aktiv Stellung.
  • Ich selbst verzichte auf abwertendes Verhalten und achte auch darauf, dass sich andere in den Gruppen, Angeboten und Aktivitäten so verhalten.
  • Ich respektiere die Intimsphäre und die persönlichen Grenzen der Scham der Gruppenmitglieder und Teilnehmenden sowie der Mitarbeitenden.
  • Ich nehme in meiner Aufgabe als Mitarbeiter:in die sexuelle Dimension von Beziehungen bewusst wahr, um einen verantwortungsvollen Umgang mit Nähe und Distanz zu gestalten.
  • Als Jugendleiter:in nutze ich meine Rolle nicht für sexuelle Kontakte zu mir anvertrauten jungen Menschen.
  • Ich nehme Grenzüberschreitungen durch andere Mitarbeitende und Teilnehmende in den Gruppen, Angeboten und Aktivitäten bewusst wahr und vertusche sie nicht. Ich weiß, dass ich und Betroffene bei konkreten Anlässen kompetente Hilfe bei den beauftragten Vertrauenspersonen in Verbänden und Dekanaten bekommen können.
  • Meine Kommunikation ist respektvoll und wertschätzend, sowohl im direkten Gespräch als auch die Kommunikation über die sozialen Netzwerke.
  • Dieser Verhaltenskodex setzt nur den Grundrahmen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Ich verpflichte mich deshalb in meinem Aufgabengebiet verbindliche Verhaltensregeln mit den anderen Mitarbeitenden zu vereinbaren und einzuhalten.

Beschluss der Landesjugendkammer der EJB am 08.10.2016 in Nürnberg

  • Nina Hofmann, (stud.jur.)

0911 7670164

 

  • Markus Pöllinger, Pfarrer

Evang. – Luth. Kirchengemeinde

St. Matthäus Vach

Pfarramt

Vacher Kirchenweg 5

90768 Fürth-Vach

Telefon                 + 49 911 / 761262

Fax                        + 49 911 /  7659444

Mobil                     + 174 / 5486168

+ 151/ 15851168

E-mail                    [email protected]

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Website                       www.kirchevach.de