Am 28.12.2021 sendete das BVerfG mit seiner Entscheidung ein deutliches und mutiges Signal aus, dass Menschen mit Behinderung bei der sog. „Corona-Triage“ nicht benachteiligt oder diskriminiert werden dürfen.
Leben darf nicht gegen Leben abgewogen werden.
Darum ein nachvollziehbares Mehraugenprinzip zu den Behandlungsprioritäten, d.h. wer zuerst versorgt werden soll und nur die aktuelle, konkrete Überlebenswahrscheinlichkeit ist maßgebend.
Darin schiebt das BVerfG dem militärischen Kontext (Auswahl jmd. möglichst schnell wieder kampffähig zu machen) einen Riegel vor.
Alter, Soziale Merkmale, Impfstatus oder Behinderung dürfen keine Rolle spielen.
Markus Pöllinger, Pfr.